Mischverfahren versuchen die Vorteile der Einzelbewertungsverfahren mit denen der Gesamtbewertungsverfahren zu verknüpfen.
Grundsätzlich kann man behaupten, dass beide Bewertungsverfahren Fehler aufweisen. Bei den Einzelbewertungsverfahren wird nicht auf die zukünftige Ertragskraft eines Unternehmens eingegangen. Hingegen wird bei den Gesamtbewertungsverfahren keine Acht auf die Substanz gelegt. Je nach Anlass kann somit die Wahl eines Mischverfahrens von Vorteil sein.
Was ist das Mittelwertverfahren?
Was ist das Übergewinnverfahren?