Unternehmensbewertungsrichtungen

Objektive Unternehmensbewertung

Das Jahr 1917/1918 als Eugen Schmalenbach die ersten Publikationen zur Unternehmensbewertungslehre veröffentlichte, kann man als das Geburtsjahr der objektiven Unternehmensbewertung bezeichnen. Das verwendete Bewertungsinstrument war hierfür die Substanzwertmethode. Der objektive Unternehmenswert ist somit maßgeblich von der Vergangenheit und der Gegenwart abhängig. Zukünftige Entwicklungen wurden dabei außer Acht gelassen. Das Ergebnis der objektiven Unternehmensbewertung sollte ein Wert sein, welcher unabhängig vom Bewertungsanlass /-zweck, für alle Parteien Gültigkeit besitzt.

 

Subjektive Unternehmensbewertung

Die subjektive Unternehmensbewertungslehre entwickelte sich in den 1960 – 1970 Jahren. Neben dem Substanzwert wird dabei auch der Ertragswert in die Bewertung mit einbezogen. Bei der Bewertungsmethodik wurde das Substanzwertverfahren von der Ertragswertmethode abgelöst. Vergangenheitsdaten dienten dabei noch lediglich als mögliche Anhaltspunkte für zukünftige Entwicklungen. Ein allgemein gültiger Unternehmenswert existierte hierbei nicht mehr, da die subjektive Unternehmensbewertung maßgeblich von den individuellen und persönlichen Zielen/Vorstellungen des jeweiligen Bewertungssubjektes abhängig ist.

Funktionale Unternehmensbewertung

Die Stilrichtung der funktionalen Unternehmensbewertung wurde als späteste Richtung entwickelt, erfreut sich jedoch auch heutzutage noch großer Beliebtheit. Dabei wird davon ausgegangen, dass jede Bewertung aufgrund eines Anlasses erfolgt bzw. dadurch ein individueller Zweck verfolgt wird. Der Anlass/Zweck hat somit maßgeblich Einfluss auf das zu wählende Bewertungsinstrument und schlussendlich auf das Ergebnis. Das Ergebnis bezieht sich somit lediglich auf den Bewertungszweck und besitzt keine allgemeine Gültigkeit.



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