Bei den Gesamtwertungsverfahren wird der Unternehmenswert als Barwert der finanziellen zukünftigen Überschüsse ermittelt. Im Gegensatz zu den Einzelbewertungsverfahren ist hierbei die potenzielle Ertragskraft des Unternehmens im Mittelpunkt.
Grundsätzlich kann man bei den Gesamtbewertungsverfahren drei Gruppen untergliedern:
Alle drei Verfahren sind individuell bzw. ist bei allen ein unterschiedlicher finanzmathematischer Zugang gegeben.