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  • Unternehmensbewertungsfunktionen

    Die Funktionen der Unternehmensbewertung können in Haupt- sowie Nebenfunktionen untergliedert werden:

    Hauptfunktionen

    Zu den Hauptfunktionen zählen die Beratungs-, Vermittlung- und Argumentationsfunktion. Theoretisch basieren jene Funktionen auf Anlässen, bei welchen Änderungen der Eigentumsverhältnisse am bewerteten Objekt angestrebt werden.

    Beratungsfunktion

    Die Aufgabe der Beratungsfunktion ist es Entscheidungswerte zu ermitteln und diese für Verhandlungen bereit zu stellen.  Bei den Entscheidungswerten handelt es sich um ökonomische Wertgrenzen. Je nach Ausgangslage können diese Preisunter- oder Preisobergrenzen darstellen.

    Wie die Funktionsbezeichnung bereits erahnen lässt, liegt die Aufgabe des Bewerters in der Beratung. Aufgrund des notwendigen betriebswirtschaftlichen Know-Hows werden für diese Tätigkeit werden vor allem Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater oder Investmentbanker herangezogen.

    Vermittlungsfunktion

    Bei der Vermittlungsfunktion, oft auch als Schiedsfunktion bezeichnet, geht es um die Ermittlung eines Wertes, der für alle beteiligten Parteien Gültigkeit besitzt. Auftraggeber eines Schiedsgutachtens ist meist ein Gericht und der darin ermittelte Wert wird meist zur Lösung einer Konfliktsituation heran gezogen.

    Der Bewerter darf aufgrund der eigenen Funktion keine Parteistellung einnehmen. Vielmehr muss er die gegensätzlichen, subjektiven Wertvorstellungen der einzelnen Parteien ermitteln und diese in seine Bewertung mit einbeziehen.

    Argumentationsfunktion

    Ziel der Argumentationsfunktion ist es bei Verhandlungen eine Partei zu unterstützen. Diese Hilfe geschieht indem, dass Argumentationswerte zur Verfügung gestellt werden, welche einem ermöglichen, die Gegenseite möglichst nah an den gewünschten Entscheidungspreis zu bringen.

    Durch die Wahl geeigneter Bewertungsmethoden können Argumentationswerte ermittelt werden, welche eine Partei in den Verhandlungsprozessen geschickt unterstützen sollen.

    Der Bewerter nimmt hier wiederrum bewusst eine Parteistellung ein. Durch Argumentationswerte, welche auf seinem Fachwissen, betriebswirtschaftlichen Verständnis und auf dem eigenen Geschick basieren, kann er die Verhandlungen zu Gunsten der gewünschten Partei beeinflussen.

     

    Nebenfunktionen

    Zu den Nebenfunktionen zählen vor allem jene Funktionen, bei denen der Einflussbereich des Bewertungssubjektes durch unternehmensinterne, gesetzliche oder vertragliche Regelungen eingeschränkt ist. Nebenfunktionen sind auch nicht auf Änderungen der Eigentumsverhältnisse am bewertenden Unternehmen ausgerichtet.

    Vielmehr behandeln diese sekundären Sachen, bei denen die Vorgehensweise weitgehend rechtlich geregelt ist (Vertragsgestaltung, Steuerbemessung).