Einzelbewertungsverfahren

Bei den Einzelbewertungsverfahren erfolgt eine isolierte Betrachtung der einzelnen Vermögensgegenstände. Der Unternehmenswert ist somit die Summe der gesamten Vermögenswerte.

Bei der Einzelbewertung wird das Substanzwertverfahren verwendet. Der Substanzwert lässt sich ermitteln, indem man die Summe der Werte der einzelnen Vermögensgegenstände minus dem Wert der Schulden rechnet.

 

Substanzwertverfahren

Das Substanzwertverfahren stellt die Grundlage für die Einzelbewertungsverfahren dar. Der Substanzwert ermittelt sich wie folgt:

Summe der Werte der einzelnen Vermögensgegenstände

– Wert der Schulden

= Substanzwert

 

Das Substanzwertverfahren kann man in zwei Verfahren unterteilen:

– Substanzwertverfahren zu Reproduktionswerten

– Substanzwertverfahren zu Liquidationspreisen

Substanzwertverfahren zu Reproduktionswerten

Hierbei wird der Wert der einzelnen Gegenstände anhand von Reproduktionspreisen bestimmt. Der Reproduktionswert stellt jenen Wert dar, welcher ein potenzieller Investor zum derzeitigen Zeitpunkt aufwenden müsste um das Gut / den Gegenstand zu erwerben / herzustellen.

 

Substanzwertverfahren zu Liquidationspreisen

Hierbei sind die Liquidationspreise zur Wertermittlung relevant. Liquidationswerte ermitteln sich indem man annimmt, dass das Unternehmen zerschlagen wird. Liquidationswerte liegen unter den Reproduktionspreisen. Das Substanzwertverfahren zu Liquidationspreisen wird meist bei Konkursen benötigt.



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