Unternehmensbewertungsrichtlinien

Unternehmensbewertungen werden vor allem von Banken, Unternehmensberatern bzw. spezialisierten Unternehmungen sowie von Wirtschaftstreuhändern durchgeführt. Für Wirtschaftstreuhänder, dies sind Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, existieren berufsrechtliche Empfehlungen/Regelungen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen. Diese Regelungen haben keinen Gesetzescharakter, sondern sollen vielmehr als allgemeine Qualitätsstandards betrachtet werden.

In Österreich hat der Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 27.02.2006 das Fachgutachten KFS BW1 veröffentlicht.

In Deutschland gibt es die Stellungnahme IDW S1 vom Institut der Wirtschaftsprüfer. Die aktuellen deutschen Regelungen (IDW S1 vom 02.04.2008) stimmen mit den österreichischen Empfehlungen weitgehend überein.



Comments are closed.