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  • Übergewinnverfahren

    Beim Übergewinnverfahren handelt es sich um eine Mischung aus Einzel- und Gesamtbewertung. Der Grundgedanke der Übergewinnmethode liegt darin, dass das eingesetzte Kapital langfristig eine Normalverzinsung erwirtschaften soll. Der Gewinn welcher nach Abzug der „Normalverzinsungskosten“ noch vorhanden ist, wird somit als Übergewinn bezeichnet.

    Zuerst wird bei der Übergewinnmethode der Substanzwert ermittelt. Dieser dient als Bemessungsgrundlage für die Normalverzinsung. Die Normalverzinsungskosten sind somit vom Kalkulationszinssatz und dem Ergebnis der Substanzwertmethode abhängig. Zieht man die Normalverzinsungskosten vom Gewinn (Zahlungsüberschüsse) ab, so erhält man den Übergewinn.

    Der Unternehmenswert ermittelt sich bei der Übergewinnmethode schlussendlich wie folgt:

    Substanzwert + Barwert der Übergewinne