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  • Einzelbewertungsverfahren

    Bei den Einzelbewertungsverfahren erfolgt eine isolierte Betrachtung der einzelnen Vermögensgegenstände. Der Unternehmenswert ist somit die Summe der gesamten Vermögenswerte.

    Bei der Einzelbewertung wird das Substanzwertverfahren verwendet. Der Substanzwert lässt sich ermitteln, indem man die Summe der Werte der einzelnen Vermögensgegenstände minus dem Wert der Schulden rechnet.

    Auf die unterschiedlichen Varianten des Substanzwertverfahrens wird nachfolgend (Substanzwertverfahren) eingegangen.