• Unternehmensbewertung

    Der Begriff Unternehmensbewertung / Unternehmenswert zählt zu unserem täglichen Sprachgebrauch, jedoch können nur die wenigsten eine sinnvolle Antwort auf die Frage nach dem wirklichen Sinn bzw. nach dem Verständnis welches sich dahinter verbirgt, geben.

    In der Unternehmensbewertung geht es um wesentlich mehr als lediglich um die Bepreisung / Wertermittlung eines Unternehmens.

    Was ist die Unternehmensbewertung wirklich? Welchen Sinn verfolgt sie? Spiegelt der Unternehmenswert gleichzeitig den Unternehmenspreis wider? Kann man die Unternehmenswertermittlung beeinflussen? Warum sollte man dies wollen bzw. wie kann man das angehen? Dies alles wären grundlegende Fragen, welche anhand dieser Homepage einfach erklärt werden sollen. Dem Leser sollte somit ein erster Einblick in die umfangreiche Materie der Unternehmensbewertung gewährt werden.


  • Unternehmensbewertungsrichtlinien

    Unternehmensbewertungen werden vor allem von Banken, Unternehmensberatern bzw. spezialisierten Unternehmungen sowie von Wirtschaftstreuhändern durchgeführt. Für Wirtschaftstreuhänder, dies sind Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater, existieren berufsrechtliche Empfehlungen/Regelungen zur Durchführung von Unternehmensbewertungen. Diese Regelungen haben keinen Gesetzescharakter, sondern sollen vielmehr als allgemeine Qualitätsstandards betrachtet werden.

    In Österreich hat der Fachsenat für Betriebswirtschaft und Organisation des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder am 27.02.2006 das Fachgutachten KFS BW1 veröffentlicht.

    In Deutschland gibt es die Stellungnahme IDW S1 vom Institut der Wirtschaftsprüfer. Die aktuellen deutschen Regelungen (IDW S1 vom 02.04.2008) stimmen mit den österreichischen Empfehlungen weitgehend überein.