Bewertungsobjekt-Bewertungssubjekt

Das Bewertungsobjekt ist das Unternehmen selbst, welches den Gegenstand der Unternehmensbewertung darstellt. Unter dem Begriff Unternehmen wird die Gesamtheit einer wirtschaftlichen Einheit verstanden. Das Bewertungsobjekt ist im Idealfall ein rechtlich abgegrenztes Unternehmen. Teilbereiche oder Betriebsstätten einer Unternehmung können jedoch auch eine wirtschaftliche Einheit darstellen und somit Gegenstand der Unternehmensbewertung werden.

Da das Bewertungsobjekt als wirtschaftliche Einheit betrachtet wird, muss auch das nicht betriebsnotwendige Vermögen in die Bewertung mit einbezogen werden.

Das Bewertungsobjekt wird immer aus der Sicht einer Partei, dem sogenannten Bewertungssubjekt, beurteilt. Diese Partei kann auch aus mehreren Interessenten bestehen, solange diese die gleichen Bewertungsinteressen besitzen.

Bewertungssubjekte können somit Unternehmen selbst, Gutachter, Rivalen, etc. sein.


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