Bewertungsgrundsätze

Nachvollziehbarkeit des Bewertungsanlasses

Das Ergebnis der Unternehmensbewertung ist grundsätzlich vom Bewertungsanlass abhängig. Damit man den ermittelten Unternehmenswert interpretieren kann muss man auch nach der Bewertung noch auf den Bewertungsanlass zurück blicken können.

Maßgeblichkeit des Bewertungszwecks

Aus dem Bewertungsanlass wird der Bewertungszweck abgeleitet. Anhand des Bewertungszwecks wird danach das Bewertungsverfahren gewählt. Der Verwendungszweck ist somit maßgeblich für das gewählte Verfahren.

Stichtagprinzip

Die Ermittlung des Unternehmenswertes findet an einem fixen Stichtag statt. Dies ist vor allem für die Berechnung sowie für die Bewertung (z.B. nicht betriebsnotwendiges Vermögen) relevant.

Bewertung der Unternehmenseinheit

Bei der Unternehmenswertermittlung wird das Unternehmen als wirtschaftliche Einheit betrachtet. Alles dem Unternehmen zurechenbare fließt in die Bewertung mit ein (nicht betriebsnotwendiges Vermögen).

Unbeachtlichkeit des Vorsichtsprinzips

Bei der Unternehmenswertermittlung wird das Vorsichtsprinzip außen vor gelassen. Das Vorsichtsprinzip existiert grundsätzlich zum Gläubigerschutz. Der Unternehmenswert wird jedoch nicht zum Gläubigerschutz ermittelt, sondern um eine wahre Darstellung des Wertes eines Unternehmens zu einem fixen Zeitpunkt darzustellen. Stille Reserven fließen somit auch in die Bewertung mit ein!


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